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Im Zentrum des biologischen Weinbaus stehen die Förderung der Gesundheit und Fruchtbarkeit des Bodens durch schonende Bodenbearbeitung sowie die Anwendung von Pflanzenschutz und Pflanzenstärkungsmitteln natürlichen Ursprungs, um die Widerstandsfähigkeit der Reben zu stärken.

Nicht eingesetzt werden dürfen leicht lösliche Mineraldünger, Herbizide, chemisch-synthetische oder systemisch wirkende Pflanzenschutzmittel bzw. Dünger sowie genetisch veränderte Organismen. Konsequenterweise sind auch bei der Weinbereitung einige technische Verfahren und Hilfsmittel verboten bzw. beschränkt.

Durch das Verbot von Herbiziden und synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist ein erhöhter Zeit- und Kostenaufwand für die Bodenpflege, Laubarbeit sowie den Pflanzenschutz und die Pflege des Rebstocks erforderlich. Damit wird aber ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität im Ökosystem Weingarten erreicht.

Biologischer Weinbau wird auch als „Bio-Weinbau“, „ökologischer Weinbau“ oder „Öko-Weinbau“ bezeichnet.


Ein Betrieb darf sich und seine Weine als biologisch bezeichnen, wenn er die Rechtsvorschriften zur biologischen Produktion der EU-Bio-Verordnung einhält. Die Teilnahme an dieser Zertifizierung steht allen Weinbaubetrieben offen. Mit einer Zertifizierung wird sichergestellt, dass nicht nur der Weinbaubetrieb im Allgemeinen, sondern auch jedes einzelne Produkt überprüft wird. Die Zertifizierung wird für ein Jahr ausgestellt und muss jährlich erneuert werden. Ein zertifiziert biologischer Wein muss zu 100 % aus biologisch erzeugten Trauben hergestellt sein. Als für den*die Konsument*in leicht erkennbares Zeichen tragen alle Bio-Produkte in der EU, so auch Bio-Wein aus Österreich, das EU-Bio-Siegel.


Die EU-Bio-Vorgaben bilden den Mindestrahmen für die nationale Bio-Gesetzgebung.

In Österreich gelten beispielsweise durch das nationale Pflanzenschutzgesetz bereits strenger geregelte Vorgaben als die EU vorgibt, etwa in Bezug auf den Einsatz von Kupferpräparaten im Weingarten. In Österreich bestehen zudem nationale Bio-Verbände, die noch strengere Richtlinien vorgeben können (siehe weiter unten). Ein solcher ist zum Beispiel BIO AUSTRIA, der größte Biobauern-Verband Europas.

Verbreitung

© ÖWM / WSNA

Verbreitung

  • 9.901 ha betrug die Bio-Weingartenfläche im Jahr 2022, das entspricht 22 % der erfassten Gesamtrebfläche (44.537 ha) in Österreich.
  • 1.238 Betriebe bewirtschaften diese Fläche, womit jeder Betrieb im Durchschnitt 8 ha groß ist.
  • Im internationalen Vergleich zählt Österreich zu den Vorreitern der umweltbewussten Weinproduktion. Die biologische Wirtschaftsweise ist zwar auf allen Kontinenten vertreten, dennoch beheimaten nur zehn Länder 91 % der biologisch bewirtschafteten Flächen. Trotz seiner geringeren Weinbaufläche liegt Österreich nur knapp hinter den Erstplatzierten Frankreich und Italien (verglichen wurden die Top 10 Länder nach Anteil der Bio-Fläche an der Gesamtrebfläche).
  • In den letzten fünf Jahren hat sich die biologisch-zertifizierte Fläche in Österreich fast verdoppelt.

Österreichs hoher Bio-Anteil ist umso bemerkenswerter, da alle seine Weinbaugebiete in der Weinbauzone B liegen. Die herausfordernden klimatischen Bedingungen der Zone B in Bezug auf Temperatur und Feuchtigkeit haben zur Folge, dass der Bio-Weinbau den österreichischen Winzer*innen noch mehr Fingerspitzengefühl und aufwändigere Arbeitsprozesse abverlangt.

Zertifizierung und Kontrolle

Staatlich nominierte Kontrollstellen, die gemäß einer EU-Norm akkreditiert sein müssen (z. B. Austria Bio Garantie oder LACON), nehmen sowohl EU-Bio-Zertifizierungen als auch die Überprüfung der zusätzlichen Richtlinien nationaler Verbände vor und kontrollieren jährlich die Einhaltung der jeweiligen Vorgaben. Der gesamte Produktionsprozess wird überprüft, sodass Bio-Betriebe auch über angekaufte Bio-Betriebsmittel oder -Verarbeitungsmittel genaue Aufzeichnungen führen müssen.

Weingarten: Grundsätze und Prinzipien des Biologischen Weinbaus

Zu den Geboten im Weingarten zählen:

  • nachhaltige Bodenbewirtschaftung für einen belebten und humusreichen Boden und zur Sicherstellung der Durchwurzelbarkeit und Nährstoffversorgung der Pflanzen
  • Gründüngung und Anbau stickstoffbindender Pflanzen zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit
  • zeitgerechte Laubarbeiten sowie manuelle und natürliche Techniken zur Regulierung von Schädlingen und Beikräutern
  • Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln natürlichen Ursprungs (z. B. Pflanzenöle und -extrakte) für die Widerstandsfähigkeit der Reben
  • Nutzung widerstandsfähiger Sorten und Anwendung von Techniken zur natürlichen Schädlingsbekämpfung
  • genaue Definition, Menge und Kontrolle zugelassener Düngemittel, Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel (z. B. Stallmist, Kompost, Pheromone, Mikroorganismen, natürliches Calcium- und Magnesiumcarbonat)
  • begrenzte Einsatzmengen von natürlichen Wirkstoffen zur Bekämpfung von Peronospora und Oidium, wie Schwefel und Kupfer (statt 28 kg/ha/7 Jahre ohne jährl. Maximalmenge lt. EU-Bio-Verordnung gelten in Österreich max. 4 kg/ha/Jahr lt. Pflanzenschutzmittelverordnung)

Verboten sind:

  • genetisch veränderte Organismen in Betriebsmitteln jeglicher Art
  • chemisch-synthetische sowie systemische Pflanzenschutzmittel
  • Einsatz von Herbiziden
  • Einsatz leicht löslicher Mineraldünger
<p>Ein Huhn, dass durch einen Weingarten geht</p>
<p>Biodynamischer Weingarten im Sommer</p>

Weinkeller: Grundsätze und Prinzipien des Biologischen Weinbaus

Zu den Geboten im Weinkeller zählen:

  • Bio-Wein muss aus 100 % Bio-Trauben und – wenn verfügbar – aus Bio-Hefe erzeugt werden (sofern Hefe zur Gärung verwendet wird).
  • Niedrigerer Gehalt an Sulfiten als in vergleichbarem nicht-zertifizierten Wein (abhängig von Restzuckergehalt und Weintyp).

Verboten sind:

  • Teil-Konzentrierung durch Kälte
  • Entschwefelung durch physikalische Verfahren
  • Weinsteinstabilisierung durch Elektrodialyse oder Kationenaustauscher
  • Teil-Entalkoholisierung, die Erzeugung von alkoholreduziertem Bio-Wein ist also nicht möglich
  • thermische Behandlung über 75 °C
  • Zentrifugierung und Filtrierung unter Porengröße von 0,2 Mikrometer
  • Sorbinsäure
<p>Das Bild zeigt ein Betonei, Stahltanks und Holzfässer.</p>
<p>Maische mit Schaufel</p>

BIO AUSTRIA: Zusätzliche Richtlinien

BIO AUSTRIA ist mit rund 12.500 Mitgliedern der größte Bio-Verband Europas. Rund zwei Drittel der österreichischen Bio-Landwirtschaft werden von BIO AUSTRIA repräsentiert. Die Gemeinschaft der österreichischen Bio-Bauern und Bio-Bäuerinnen bestimmt selbst mit, in welche Richtung sich die heimische Bio-Landschaft entwickelt. Die Richtlinien des Verbandes bauen auf den nationalen Richtlinien, der EU-Bio-Verordnung sowie den ÖPUL-Vorgaben auf und stellen in verschiedenen Bereichen höhere Anforderungen an die Qualität der Bio-Produktion. So gibt es zum Beispiel für BIO AUSTRIA-Betriebe zusätzliche Vorgaben zur Förderung der Biodiversität. Wichtig ist: Rohstoff- und energieintensive Verfahren sind zu vermeiden. Organische Stoffe, die in der Weinbereitung in großen Mengen anfallen, müssen in die Kulturen rückgeführt werden und Abwässer dürfen zu keiner Umweltbelastung führen.

Weitere BIO AUSTRIA-Maßnahmen, die sich von der EU-Bio-Verordnung aufgrund ihrer strengeren Handhabung abheben (Auszug):

Weingarten:

  • Verwendung von max. 3 kg Kupfer/ha/Jahr (statt 28 kg/ha/7 Jahre ohne jährl. Maximalmenge lt. EU-Bio-Verordnung)
  • längere Wartezeiten zwischen letzter Ausbringung und Ernte bei einigen Pflanzenschutzmitteln
  • positive Humusbilanz: ganzjährige Begrünung des Weingartens, um Lebensraum für vielfältige Flora und Fauna zu schaffen
  • strengere Düngemittelvorgaben: Fokus auf Wirtschaftsdünger (Mist) und Kompost
  • Maßnahmenkatalog „Biodiversität fördern“ und Biodiversitäts-Rechner, über den jeder Betrieb jährlich eine Mindestpunktezahl (100 Punkte) für seine Grundleistungen plus zusätzliche Punkte für weitere Biodiversitätsleistungen erhält.

Weinkeller:

  • Zur Anreicherung ist lediglich österreichischer Bio-Rübenzucker (bei Nichtverfügbarkeit Bio-Zucker anderer Länder) zulässig. Bio-Traubendicksaftkonzentrat ist nicht erlaubt
  • Rücknahme von Leergut muss am Betrieb möglich sein
  • Verwendungsverbot von Eichenholzstücken in der Weinbereitung
  • Casein und Kaliumcaseinate zur Klärung nicht erlaubt
  • Gummiarabikum zur Stabilisierung nicht erlaubt
  • Anwendung von Ionenaustauschharzen (= auf Kunstharzbasis hergestellte Filtermaterialien) nicht erlaubt

Weitere Produktionsweisen

Umweltbewusstsein

© ÖWM / Blickwerk Fotografie

Umweltbewusstsein

Umweltschutz und eine sorgsame Handhabung der natürlichen Ressourcen haben hierzulande einen hohen Stellenwert. Deshalb ist es auch wenig überraschend, dass Österreich beim Thema umweltbewusster Weinbau global gesehen an der Spitze liegt.

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