Mit Einführung der ersten dac (Weinviertel) wurden im österreichischen Weingesetz die Bundesländer zu übergreifenden („generischen“) Qualitätsweinbaugebieten, um für Weine ausserhalb der DAC Stilistik weiterhin den Qualitätsweinstatus zu ermöglichen. Ein hochwertiger Weißburgunder aus dem Weinviertel hätte sonst zu Landwein abgestuft werden müssen. Die Strategie ist, unter den Bezeichnungen spezifischer Weinbaugebiete (z.B. Wagram, Thermenregion, Neusiedlersee ...) immer stärker die wenigen spezifischen Weinstile, die für ein Gebiet typisch sind, zu betonen. Dies kann in der Endkonsequenz zur Erreichung eines DAC Status führen. Die große Bandbreite der österreichischen Qualitätsweine (abgesehen von den wenigen Archetypen) sollte unter den Bezeichnungen der generischen Weinbaugebiete vermarktet werden (NÖ, B, STMK, W).
Andere Bundesländer
Kleine Weinbauflächen gibt es auch in den anderen Bundesländern. Wenn diese Weine den Anforderungen für Qualitätswein entsprechen (Qualitätsweinsorten, staatl. Prüfnummer), tragen sie den Namen des Bundeslandes.
Österreich hat zur Zeit 16 spezifische Weinbaugebiete, von denen 7 den Status eines dac-Gebietes erreicht haben (Districtus Austriae Controllatus): Weinviertel, Mittelburgenland, Traisental, Kremstal, Kamptal, Leithaberg dac und Eisenberg dac.