Prädikatswein im Glas
Junger Sproß einer Rebe
Wein und Essen in perfekter Harmonie

Zum Österreichischen Weingesetz

Weingesetznovelle 2004

Die Weingesetznovelle 2004 ist im August 2004 im Zuge des Agrarrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten:

Es erfolgte eine Aufhebung der Obergrenzen für den Alkoholgehalt nach Aufbesserung; weiters erfolgten Detailanpassungen des Weingesetzes (z.B. verschärfte Strafbestimmungen bei Zuwiderhandlung zu den Bestimmungen über die Plombierung von
Konzentrierungsanlagen oder bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen über die Ernte- und Bestandsmeldung).

Nähere Auskünfte zur Novelle 2004 erteilt Mag. Martin Raggam, BMLFUW, Tel. 01/71100.