Im Hinblick auf den angestrebten Beitritt Österreichs zum EWR wurde das österreichische Weingesetz bereits 1992 durch das land- und forstwirtschaftliche EWR-Rechtsanpassungsgesetz geändert. Infolge der Entscheidung der Schweiz, dem EWR nicht beizutreten,hatte sich der Zeitpunkt des Inkraftretens des EWR-Abkommens allerdings verzögert.
In der Zwischenzeit wurde von seiten der Weinproduktion eine Änderung der seit 1992 geltenden Mengenregelung in eine Gesamtmengenregelung gefordert. Nach dem Beitritt Österrreichs zur EU mit 1.1.1995 wurde das Weingesetz neuerlich novelliert, um mit dem EU-Recht konform zu sein. Bei dieser Gelegenheit wurden auch andere Änderungen vorgenommen.